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Alternative Beilegung von Streitigkeiten

Im Diário da República (port. Amtsblatt) wurde das Gesetz Nr. 144/2015 vom 8. September veröffentlicht, das die Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten umsetzt und den rechtlichen Rahmen der Mechanismen einer außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten festlegt sowie die Gesetzesdekrete Nr. 146/99 vom 4. Mai und Nr. 60/2011 vom 6. Mai außer Kraft setzt.

Dieses Gesetz legt Verpflichtungen für die Unternehmen und Stellen fest, die eine außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten durchführen möchten, und legt außerdem ein Schlichtungsnetz für Verbraucherrechtsstreitigkeiten fest.

Es bestimmt auch, dass die Hauptdirektion für Verbraucher die zuständige Stelle ist, um die Arbeitsweise dieser Stellen zu begleiten, und legt die Grundsätze und Regeln, die die Stellen für eine alternative Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten einhalten müssen, sowie den rechtlichen Rahmen der Stellen für eine außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten in Portugal fest.

Die Unternehmen, die Güter liefern oder Dienste in Portugal leisten, sind ab dem 23.3.2016 verpflichtet, die Verbraucher über die Schlichtungszentren zu informieren, die sie zur Beilegung von Streitigkeiten aufsuchen können.

Hiermit informieren wir, dass im Falle einer Rechtsstreitigkeit der Verbraucher eine der RAL-Stellen - Alternative Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten -, die auf der im Portal der Verbraucher www.consumidor.pt bereitgestellten Liste enthalten sind, aufsuchen kann.