Falls Sie beglaubigte Dokumente oder Angebote benötigen, wir erfüllen alle notwendigen Bedingungen dafür.
In der Regel wird die amtliche Übersetzung zur nationalen oder internationalen Verwendung von einem Notar oder einem Rechtsanwalt beglaubigt. Falls die Übersetzung für die Verwendung im Ausland bestimmt ist, dann muss diese gemäß den Normen des entsprechenden Landes beglaubigt werden, wobei in der Regel eine „Haager Apostille“ beigefügt wird.
Die beglaubigte Übersetzung in Papierform wird noch am Tag ihres Abschlusses von einem Kurierdienst gesendet.
Um Verspätungen zu vermeiden, verfügt M21Global über Rechtsanwälte-Übersetzer, die befugt sind, die Übersetzungen zu beglaubigen, wobei diese direkt in Portugal anerkannt werden. Für die Verwendung im Ausland werden sie von der Staatsanwaltschaft mit der Haager Apostille versehen. Hierfür müssen Sie uns nur bei Ihrem Auftrag das Zielland angeben und Sie werden eine beglaubigte Übersetzung zur sofortigen Verwendung erhalten.
Sehen Sie unsere FAQs (Häufig gestellte Fragen) für detailiertere Informationen ein.
Geburts- und Heiratsurkunden, Gerichtsurteile, Sterbeurkunden, notarielle Urkunden, Gesellschaftsverträge, Handelsregisterauszüge, ISS, Führungszeugnisse, Lizenzen, Verträge, Führerscheine oder IMTI-Erklärungen, Rechnungen und eine unbegrenzte Zahl an anderen Dokumenten.